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Zuweisung von Bußgeldern
Geldauflagen sind gerichtlich festgesetzte Bußgelder aus strafrechtlichem Fehlverhalten. Die rechtlichen Grundlagen für Geldauflagen sind in drei strafrechtlich relevanten Gesetzen zu finden, nämlich im Jugendgerichtsgesetz (§§ 15, 23, 46, 47 JGG), im Strafgesetzbuch (§ 56 b StGB) und in der Strafprozessordnung (§ 153 a und § 156 a StPO).
Daneben können auch die Finanzämter für Fahndungen und Strafsachen, die in den verschiedenen Bundesländern teilweise unterschiedlich benannt sind, Geldauflagen festsetzen.
Bitte helfen Sie uns durch Bußgeldzuweisungen
Unsere Suchtselbsthilfe finanziert sich zu einem großen Teil aus Einnahmen von Spenden und Geldzuweisungen. Zur Aufrechterhaltung unseres umfangreichen Suchthilfeangebotes sind wir auf Ihre Zuweisung angewiesen.
Umgang mit Bußgeldern
Ihre Bußgeldzuweisungen werden durch unser geschultes und erfahrenes Team bearbeitet. Zahlungsbestätigungen, Kontoauszüge, Hinweise auf säumige Zahler etc. senden wir Ihnen tagesaktuell und unaufgefordert zu.
Siegel - Deutscher Spendenrat
Mit dem Siegel des Deutschen Spendenrates, das uns nach gründlicher Kontrolle jährlich neu erteilt wird, garantieren wir eine transparente, ordnungsgemäße und sparsame Verwendung unserer Spenden- und Bußgeldeinnahmen. Um auszuschließen, dass für die hier eingegangenen Bußgelder Spendenquittungen ausgestellt werden, haben wir ein gesondertes, nachfolgend genanntes Konto eingerichtet:
IBAN: DE24 1004 0000 0658 7000 00
BIC: COBADEFFXXX
Commerzbank AG
Kontoinhaber: STIFTUNG SYNANON