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Entkriminalisierung - Therapie statt Strafe
Synanon ist als Drogentherapie-Einrichtung anerkannt nach
§ 35, 36 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) im Sinne von
„Therapie statt Strafe“
Täglich erreichen uns ca. 4 telefonische, meist aber schriftliche Anfragen von Inhaftierten, deren Strafe auf Antrag in eine Therapieauflage umgewandelt wurde, zu unserem Angebot der „Aufnahme sofort!“. Das Team unserer Verwaltungsabteilung korrespondiert mit den Antragstellern und mit den für sie zuständigen Gerichten. Im Berichtsjahr kamen 27 Menschen über diesen Weg zu uns. Sie wurden begleitet bei allen weitergehenden Angelegenheiten mit Behörden, Gerichten und Bewährungshelfern.